Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von RA Leisse ist das Arzthaftungsrecht. Er ist seit 2002 im Arzthaftungsrecht ausschließlich auf der Seite betroffener Patienten, also als sog. Patientenanwalt tätig. Seit 2008 ist RA Leisse auch Fachanwalt für Medizinrecht.

RA Leisse verfasst regelmässig Fachbeiträge für die Zeitschrift Agrarbetrieb.

Das Arzthaftungsrecht umfasst u. a. folgende Bereiche:

▪ Behandlungsfehler

▪ Operationsfehler

▪ Diagnosefehler

▪ Therapiefehler

▪ Aufklärungsfehler

▪ Kunstfehler

▪ Pflegefehler

▪ Geburtsschäden

▪ fehlerhafte Implantate

▪ Medizinproduktehaftung

RA Leisse unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer möglichen Ansprüche auf:

▪ Schmerzensgeld

▪ Schadensersatz

▪ Verdienstausfall

▪ Unterhalt

▪ Haushaltsführungsschaden

▪ Kostenerstattung von Behandlungskosten

Für die Prüfung des möglichen Behandlungsfehlers und der Ansprüche des betroffenen Patienten ist eine möglichst ausführliche Darstellung des Sachverhaltes und der Folgen erforderlich. Zur Vorbereitung eines Beratungsgespräches und für eine erste Einschätzung Ihres Falles finden Sie hier  als Arbeitshilfe den Fragebogen zum Behandlungsfehler.